Lena und Anke Dietrich
Lüsbergstraße 15
57074 Siegen- Feuersbach
Tel.: 02737/2298227
Wir sind als Tagesmütter freiberuflich selbstständig tätig und bekommen die Pflegeerlaubnis für die Kinder von der Stadt Siegen erteilt.
Eine Tagesmutter ist Unternehmerin i.S. des §2 Umsatzsteuergesetzes (UstG), wenn sie nachhaltig Leistungen erbringt.
Umsätze von Tagesmüttern sind nach §4 Nr.25 UstG steuerfrei.
Steuerfrei sind nach §4 Nr.25 Satz 3 UstG auch die Beherbergung der Kinder sowie deren Beköstigung und die an diese erbrachten üblichen Naturalleistungen.
Sofern die Leistungen nach dem o.g. Kriterien steuerfrei sind, darf die Tagesmutter keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnungen ausweisen.
Ein Vorsteuerauszug aus Eingangsrechnungen steht ihr nicht zu.